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Über die Kreisleitstelle Coesfeld

Notruf: 112

oder direkt: 02541 - 8 44 80


Ansonsten geben Sie Ihre Einsatzanforderungen telefonisch an einen der nachstehend aufgeführten Funktionsträger:

1. Ortsbeauftragte: Dr. Christiane Bettin

2. Stv. Ortsbeauftragter: Lothar Wolter

Aufgrund Ihrer konkreten Anforderung, erfolgt dann die Alarmierung der tatsächlich benötigten Einsatzkräfte.

Bei Einsätzen zur friedensmäßigen Gefahrenabwehr und bei größeren Unglücksfällen wird das THW im Rahmen der Amtshilfe von den für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen angefordert. Diese Amtshilfe durch das THW ist gesetzlich geregelt.

Anforderungen auf örtlicher Ebene (Gemeinde, Polizeirevier, Feuerwehr etc.) laufen über den Ortsbeauftragten des zuständigen Ortsverbandes.

Wenn bei größeren Schadensereignissen bzw. im Katastrophenfall die THW-Einheiten überörtlich zentral koordiniert werden müssen, kann das THW durch die zuständigen Behörden (Kreisverwaltung, Bezirksregierung, Polizeidirektion etc.) bei den zuständigen THW-Geschäftstellen (für OV Havixbeck -> GST Münster ) angefordert werden.

Grundsätzlich stimmt das THW seine Einsatztaktik mit der anfordernden Behörde ab. Die Alarmierung erfolgt auch durch Funkalarmempfänger über die zuständigen Leitstellen.

Direkt anfordern

Grundsätzlich besteht jedoch auch die Form der direkten Anforderung durch eine Person oder Firma. Gemeinsam wird mit Ihnen das eingesetzte Personal und die eingesetzte Ausrüstung besprochen.

Kosten

Der Einsatz des THW kostet Geld. Die Kosten stehen in einem vernünfigem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Wer wieviel bezahlt, ist kein Geheimnis und wird in der THW-Abrechnungsrichtlinie klar geregelt.

Wenn Sie Fragen zur Abrechnung eines THW-Einsatzes haben, wenden Sie sich bitte einen der oben aufgeführten Ansprechpartner.